medstra-News 37/2026 vom 3.6.2026
Im Bundestag haben sich zwei fraktionsübergreifende Initiativen zu einer möglichen Widerspruchslösung bei der Organspende gebildet. Beide haben sich in der Debatte um einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf positioniert. Der Entwurf sieht die Einführung einer Widerspruchslösung und damit eine Abkehr von der geltenden Rechtslage vor, die für eine Organspende eine aktive Entscheidung zu Lebzeiten oder durch die Angehörigen nach dem Tod voraussetzt (BT-Drucks. 21/2738; dazu medstra-News 95/2025 vom 14.10.2025). Nun soll es noch vor der Sommerpause eine Orientierungsdebatte geben, bevor die beiden konkurrierenden Gesetzentwürfe in die erste Lesung gehen.
Die erste Gruppe befürwortet eine Widerspruchslösung. Die Organspende solle nicht länger der Sonderfall, sondern der Normalfall sein. Es gebe nach wie vor eine massive Lücke zwischen benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden. Informationskampagnen hätten ebenso wenig Fortschritte gebracht wie das 2024 gestartete Organspenderegister (zu den Nutzerzahlen siehe medstra-News 67/2025 vom 8.7.2025). Ferner bedeute eine Widerspruchslösung keinen staatlichen Zwang zur Organspende, denn eine Mehrheit der Bevölkerung sei gegenüber der Organspende positiv eingestellt, habe aber ihren Willen oftmals nicht dokumentiert. Weiterhin verweisen die Abgeordneten auf die Rechtslage in vielen anderen Ländern und eine Schieflage im Eurotransplant-Verbund, in dem Deutschland „Nettoempfänger“ sei. Der Initiative gehören Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) an.
Dagegen setzt die zweite Initiative darauf, die aktive Zustimmung durch Aufklärung, einfachere Dokumentationsmöglichkeiten und bessere Strukturen in Kliniken zu fördern (siehe die Pressemitteilung). Hierzu hat sie einen eigenen Gruppenantrag vorbereitet. An einer Widerspruchslösung kritisieren die Mitglieder der Initiative, dass sie „auf die Trägheit der Bevölkerung“ setze. Dabei fehle es nicht am Willen zur Organspende, sondern Organspenden würden an fehlender Dokumentation der Entscheidung, komplizierten Zugängen und unzureichenden Informationen scheitern. In diesem Zusammenhang kritisieren die Abgeordneten auch die verspätete Einführung des Organspenderegisters und persistierende technische Hürden. Sie befürchten zudem, dass eine Zustimmungsvermutung bei Schweigen als staatliche Bevormundung empfunden werde und so die Spendebereitschaft schwächen könne. Ohnehin sei eine positive Auswirkung der Widerspruchslösung auf die Spenderzahlen nicht tragfähig belegt. Zu dieser Gruppe gehören Michael Brand (CDU), Lars Castellucci und Helge Lindh (beide SPD), Kirsten Kappert-Gonther und Swantje Michaelsen (beide Grüne), Stephan Pilsinger (CSU) und Ates Gürpinar (Linke).
Die Zahl der Organspenden befindet sich nach wie vor auf einem zu geringen Niveau (siehe medstra-News 24/2026 vom 31.3.2026 und zuvor medstra-News 59/2025 vom 20.6.2025). Mehrere frühere Initiativen zur Einführung einer Widerspruchslösung waren gescheitert oder der Diskontinuität anheimgefallen. Dagegen wurden in den letzten Jahren mehrere Gesetze verabschiedet, um die Lebendorganspende zu reformieren und die Spende- und Dokumentationsbereitschaft durch Maßnahmen wie Informationskampagnen und ein Organspenderegister zu erhöhen (siehe unter anderem medstra-News 29/2026 vom 28.4.2026 und medstra-News 67/2025 vom 8.7.2025).
