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Linnemann spricht sich für beschleunigte Verfahren bei Übergriffen auf medizinisches Personal aus

medstra-News 57/2026 vom 1.9.2026

Der Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich hinter das Vorhaben des Bundesjustizministeriums (BMJV) gestellt, Strafrechtsverschärfungen bei Übergriffen auf medizinisches Personal vorzunehmen (siehe bereits medstra-News 42/2026 zum Vorschlag, Straftaten gegen Gesundheitspersonal in einer gesonderten Kriminalstatistik aufzunehmen). Zugleich brachte der CDU-Politiker die Idee eines Schnellverfahrens in der Justiz ins Spiel.

„Es ist perfide, wenn in Notfallaufnahmen, wo es um Leben und Tod geht, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger angegriffen werden. Da muss der Staat durchgreifen“, sagte Linnemann in einem Interview mit der „Bild“. In diesem Zusammenhang verwies er auf den Gesetzentwurf des BMJV, der für diese Übergriffe eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. Das Gesetz müsse „schnell durch den Bundestag“, erklärte der CDU-Politiker. „Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen: beschleunigte Verfahren. Dass die Strafe auf dem Fuße folgt, dass man möglichst nach wenigen Tagen oder Wochen Urteile fällt“, so Linnemann weiter.

„Die Krankenhäuser registrieren seit Jahren zunehmende Übergriffe und mehr Gewalt gegen ihre Beschäftigten. Der Vorstoß des Gesundheitsministers, die Täter künftig schneller zu bestrafen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Straftäter müssten nicht nur einen zeitlichen Zusammenhang zwischen ihrer Tat und der Verurteilung spüren, Gewalttaten müssten auch spürbare Konsequenzen nach sich ziehen: „Wenn Schnellverfahren wieder nur selbst bei Wiederholungstätern zu Bewährungs- oder geringen Geldstrafen führen, frustriert das die Betroffenen der Gewalt zusätzlich“, führte Gaß aus.

Eine Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs aus dem Justizressort liegt bislang nicht vor. Ziel sei es jedoch, dass der Bundestag das Vorhaben bis Ende des Jahres berät und gegebenenfalls beschließen könne, teilte ein BMJV-Sprecher dem Ärzteblatt auf Nachfrage mit.


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