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Bundestag verabschiedet Notfallreform

medstra-News 78/2026 vom 27.10.2026

Der Bundestag hat am 15.10.2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Es soll durch bessere Vernetzung der Leistungserbringer, digitalisierte Prozesse und neue Ersteinschätzungsverfahren eine gezieltere Patientensteuerung und bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen gewährleisten. Die Änderungen sollen eine jahrelange Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen beheben.

Neuerungen in der Organisation der Notfallversorgung

Zu den zentralen Bestandteilen der Reform gehört die Einführung sogenannter Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten. Sie sollen Patienten in die richtige Versorgungsebene leiten, etwa in Kooperationspraxen während der Sprechstundenzeiten oder die KV-Notdienstpraxis des INZ. Letztere sollen ein unmittelbares Abgaberecht für Arzneimittel haben.

Außerdem soll die Rufnummer 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. Die Akutleitstelle soll eine flächendeckende telefonische oder videounterstützte Versorgung rund um die Uhr zur Verfügung stellen. Die Patienten sollen nur subsidiär aufgesucht und primär in die richtige Versorgungsebene geführt werden, wozu auch komplementäre Dienste wie solche der Notfallpflege oder der sozialpsychiatrischen Dienste zählen. Gemeinsam mit den Rettungsleitstellen, die unter der Rufnummer 112 erreichbar bleiben, sollen die Akutleitstellen ein digital vernetztes Gesundheitsleitsystem bilden.

Schließlich soll die medizinische Notfallrettung zur Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Notfalltransport sollen als Teile der Krankenbehandlung anerkannt werden und sind künftig im SGB V geregelt. Bisher finanzieren die Krankenkassen lediglich den Transportauftrag.

Zustimmung und Kritik aus den Ländern und von Interessenverbänden

Nach drei Anläufen seit 2019 und Vorarbeiten unter vier Gesundheitsministern ist damit eine Neuregelung gelungen. Mit dem Beschluss wurden einige Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verbunden (hierzu medstra-News 75/2026 vom 13.10.2026). Das Gesetz wird voraussichtlich am 20.11.2026 im Bundesrat beraten. Es handelt sich nicht um ein Zustimmungsgesetz, der Bundesrat könnte jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Erste Länderstimmen haben auch bereits Nachbesserungsbedarf angemeldet. So befürwortete zwar etwa die mecklenburgische Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) die geplante bessere Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Krankenhäusern und ärztlichem Bereitschaftsdienst sowie die Anerkennung als GKV-Sachleistung. Fragen zur Umsetzung und insbesondere der dauerhaften Finanzierung seien aber noch offen. Dies betonten auch ihre brandenburgischen und niedersächsischen Kollegen René Wilke und Andreas Philippi (beide SPD), die auch auf weitere Details hinwiesen. Letzterer befürchtet hinsichtlich der Zuteilung der INZ auch, dass die Länderkompetenz zur Krankenhausplanung ausgehöhlt werden könnte.

Auch Interessenverbände sehen Teile der Reform kritisch. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht die INZ als Chance, deren Finanzierung derzeit aber die Kostenstrukturen eines Krankenhauses nicht berücksichtige. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung moniert, dass in der ambulanten Versorgung gekürzt werde, während die Notfallreform zugleich teure Parallelstrukturen vorsehe.


Verlag C.F. Müller

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