medstra-News 79/2026 vom 27.10.2026
Zeitgleich mit der Notfallreform (hierzu medstra-News 78/2026 vom 27.10.2026) hat der Bundestag am 15.10.2026 beschlossen, dass Vertragsärzte ab dem kommenden Jahr mehr Termine an die Terminservicestellen melden sollen als bisher. Künftig sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Umfang der zu meldenden Termine „im Einvernehmen gemeinsam und einheitlich“ mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen vorgeben. Außerdem wurde die Formulierung, dass Vertragsärzte lediglich „freie“ Termine melden müssen, aus dem Gesetz gestrichen, da die zu meldenden Termine nun verbindlich festgelegt sein sollen. Die Änderung hatte die Regierungskoalition erst im parlamentarischen Verfahren zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ergänzt. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Die Änderung wird mit „der Stärkung der Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen“ begründet (BT-Drucks. 21/8629, S. 120).
Die Änderung zog massive Kritik aus der Ärzteschaft nach sich. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), forderte, dass sich die Vergabe von Terminen am medizinischen Bedarf, nicht an administrativen Vorgaben bemessen müsse. Die Änderung schwäche durch einen tiefen Eingriff in die Praxisorganisation die Freiberuflichkeit und schaffe neue Bürokratie. Ähnlich äußerte sich der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Vertreter der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen, über deren Äußerungen das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa), äußerte, dass verordnete Terminkontingente Termine für chronisch Kranke, Nachsorge und laufende Behandlung verdrängen könnten, sodass das Ziel, die Versorgung zu verbessern, verfehlt werde. Auch die Umsetzung mittels kurzfristiger Ergänzung des Notfallreformgesetzes zog Kritik auf sich.
Vorschläge für bessere Patientensteuerung in der Primärversorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet seit Beginn des Jahres an einem Gesetz für ein neues Primärversorgungssystem, das die Patientensteuerung verbessern soll. Ein erster Entwurf soll im November vorgestellt werden, wie die Gesundheitspolitiker Emmi Zeulner (CSU) und Christos Pantazis (SPD) im September 2026 bei einer Diskussionsrunde vor dem 47. Hausärztinnen- und Hausärztetag angekündigt hatten.
Ein Papier der SPD-Bundestagsfraktion vom 13.10.2026 fordert derweil eine Termingarantie, bei der grundsätzlich im Rahmen der Primärversorgung innerhalb von drei Wochen ein Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vermittelt werden soll – bei medizinischer Dringlichkeit auch schneller, bei routinemäßigen Kontrolluntersuchungen auch mit etwas längerer Wartezeit. Das Positionspapier benennt auch mehrere Wege zur Umsetzung einer solchen Termingarantie, etwa die Einbeziehung von Krankenhäusern und Terminservicestellen. Als zentrale Aufgaben eines neuen Systems sieht die Fraktion laut dem Papier erstens die Stärkung der haus- und kinderärztlichen Versorgung, zweitens die Koordination der gesamten Behandlung und drittens eine zeitnahe und umfassende Versorgung. Dafür sollen auch digitale Ersteinschätzungsformate neben dem Aufsuchen der primärversorgenden Praxis fest als „eigenständiger und gleichwertiger Zugangsweg“ verankert werden.
