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Vergewaltigungen am Bielefelder Klinikum Bethel: keine strafbaren Ermittlungsfehler

medstra-News 92/2023 vom 12.9.2023

Im Fall der im Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld von einem Arzt betäubten und vergewaltigten Patientinnen sind keine Untersuchungen gegen Bielefelder und Hammer Staatsanwälte eingeleitet worden (s. zum Fall bereits medstra-News 75/2023, 53/2023 sowie 118/2022). Den Staatsanwälten wurde nachlässige Aufklärungsarbeit vorgeworfen, da sie keine weiteren Vergewaltigungsopfer ermittelt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg erklärte dazu am Montag, dass es keine Hinweise auf vorsätzliche Abweichungen von Recht und Gesetz bei den Entscheidungen ihrer Kollegen gebe. Es reiche für den Tatbestand der Rechtsbeugung nicht aus, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass sich getroffene Entscheidungen als unzutreffend erweisen.

Insgesamt sollen mehr als 30 Frauen von dem Assistenzarzt im Bielefelder Klinikum betäubt und vergewaltigt worden sein. Nach der Festnahme im Herbst 2020 hatte sich der Mediziner in Untersuchungshaft suizidiert, woraufhin die Ermittlungen eingestellt wurden. Dem Mediziner wurde eine Geschlechtskrankheit nachgewiesen, welche Fehlgeburten sowie Unfruchtbarkeit auslösen kann. Zahlreiche Patientinnen wurden nicht darüber informiert, dass sie zu den Opfern gehören könnten. 

Gegen Verantwortliche des Evangelischen Klinikums wird nach wie vor wegen Beihilfe zur Vergewaltigung durch Unterlassen ermittelt. Vorgesetze des Assistenzarztes sollen bereits 2019 von Patientinnen über Auffälligkeiten unterrichtet worden sein, den Hinweisen aber nicht nachgegangen sein.


Verlag C.F. Müller

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