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Gesetzgebungsverfahren zur Organspende eingeleitet

medstra-News 55/2026 vom 25.8.2026

Die Initiatoren einer interfraktionellen Gruppe haben am 13.8.2026 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 21/7570). Nach einer Orientierungsdebatte am 25.7.2026 (s. Plenarprotokoll 21/86, S. 10509 ff.) ist damit nun das offizielle Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Nach der Sommerpause soll die erste Lesung des Entwurfs stattfinden, sodass die Abgeordneten voraussichtlich noch in diesem Jahr über eine Reform der Organspende entscheiden werden. Diese Abstimmung soll ohne Fraktionsdisziplin erfolgen, sodass Abgeordnete unabhängig von ihrer Partei- und Fraktionszugehörigkeit entsprechend ihrer persönlichen Meinung entscheiden können.

Im Juni 2026 hatten sich zwei fraktionsübergreifende Initiativen gegründet (medstra-News 37/2026 vom 3.6.2026). Die erste Gruppe, die eine Widerspruchslösung befürwortet, hat den nun vorliegenden Entwurf verfasst. Diesen unterstützen inzwischen über 250 Abgeordnete verschiedener Fraktionen. Die zweite Initiative lehnt eine Widerspruchslösung ab und hat einen eigenen Gruppenantrag vorbereitet, der unter anderem zum Ziel hat, Aufklärungspotentiale zu nutzen.

Für eine Widerspruchslösung hatten sich in den letzten Wochen etwa auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (ebenfalls SPD) sowie der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, ausgesprochen (siehe medstra-News 45/2026 vom 28.7.2026).

Im Jahr 2020 hatte der Bundestag es allerdings abgelehnt, die geltende Zustimmungslösung durch eine Widerspruchsregelung zu ersetzen. Ob nun eine Mehrheit hierfür zustande kommt, ist noch offen.


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