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Weiterhin kein signifikanter Anstieg beim Cannabiskonsum: Zweite Auswertung des Konsumcannabis liegt vor

medstra-News 26/2026 vom 28.4.2026

Die zweite offizielle Auswertung der Cannabis-Teillegalisierung liegt vor (siehe zur ersten Evaluation medstra-News 111/2025 vom 27.11.2025). Die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Verbundforschungsprojekts „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) wurden am 1.4.2026 veröffentlicht.

In der zweiten Stufe der Evaluation wurden die Entwicklung des Cannabismarktes, der Kinder- und Jugendschutz, der Gesundheitsschutz, die cannabisbezogene (organisierte) Kriminalität sowie die Thematik Medizinalcannabis ins Auge gefasst. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass Anbauvereinigungen auf dem Cannabismarkt kaum eine Rolle spielen. Die Forscher empfehlen daher, die Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen. Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen und die Suchtberatung für junge Erwachsene sollten nach ihrer Auffassung gestärkt werden, weil die Schutzkonzepte in der Praxis zum Teil nicht umgesetzt oder immer weniger in Anspruch genommen würden. Auch Verbesserungen bei der Verfolgung der cannabisbezogenen Kriminalität werden empfohlen. Eine abschließende Bewertung sei hier aber noch nicht möglich, weil sich die Daten noch auf 2024 beziehen, also das Jahr, in dem die Teillegalisierung erst in Kraft trat.

Auf dem Markt für Medizinalcannabis gebe es Fehlentwicklungen. Infolge der Teillegalisierung sei es bedeutend einfacher geworden, Cannabis auf Privatrezept verschrieben zu bekommen. Zudem seien hauptsächlich hochpotente Cannabisprodukte erhältlich, obwohl diese häufiger zu psychischen Problemen führen könnten. Außerdem belege eine rechtswissenschaftliche Bewertung, dass die Onlineplattformen systematisch gegen heilmittelwerberechtliche Vorgaben verstoßen würden. Der Gesetzgeber solle deshalb in Betracht ziehen, den THC-Gehalt frei verschreibbarer Cannabisblüten zu beschränken, und Maßnahmen ergreifen, um das Heilmittelwerberecht effektiver durchzusetzen.

Eine weitere Analyse des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung“ (DIW) hat ergeben, dass insbesondere bei Jugendlichen ein stetiger Rückgang beim Anteil der Cannabiskonsumenten zu erkennen ist. Dagegen nehme bei Erwachsenen die Zahl der Konsumenten seit Jahren zu. Dieser leichte Anstieg aus der Zeit vor dem Konsumcannabisgesetz setze sich nun fort, sagte Daniel Kotz, Professor für Suchtforschung an der Universität Düsseldorf, nach einem Bericht des „Deutschen Ärzteblatts“.

Erwartungsgemäß ist mit der Teillegalisierung auch die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasste Zahl der Cannabisdelikte zurückgegangen: Während 2023 noch fast 174.000 Fälle registriert wurden, gab es 2024 nur noch weniger als 62.000 Fälle. Dagegen wachsen laut der DIW-Analyse die Märkte für Kokain, Crack und Methamphetamin. Zudem wurde im Jahr 2025 eine Rekordmenge an Cannabis sichergestellt. Gleichzeitig zeigt aber auch der EKOCAN-Bericht Anzeichen dafür auf, dass der Cannabis-Schwarzmarkt infolge vermehrten Eigenanbaus und der Nutzung von Medizinalcannabis schrumpft. Wie sich die höheren Sicherstellungsmengen damit vereinbaren lassen, erscheint noch ungeklärt.

Auch wenn zahlreiche Unionspolitiker die Cannabis-Teillegalisierung weiterhin scharf kritisieren, konnten sich CDU, CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen lediglich auf eine ergebnisoffene Prüfung des Cannabisgesetzes einigen. Verschärfungen des Medizinalcannabisgesetzes sind allerdings bereits geplant (siehe medstra-News 11/2026 vom 12.2.2026 sowie 99/2025 vom 28.10.2025). 2028 soll ein Abschlussbericht des EKOCAN-Projekts vorliegen.


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